Ambulante Erziehungshilfen sind Unterstützungsangebote, die darauf abzielen, Familien in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen, ohne dabei die Kinder aus ihrem vertrauten Umfeld zu entfernen. Das Hauptziel besteht darin, die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken und das Wohl der Kinder zu fördern.
Diese Hilfe richtet sich auch an Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, die sich gegenwärtig oder zeitweise in einer Problemsituation befinden und ohne Unterstützung Schwierigkeiten haben, sich daraus zu lösen.
Die Betroffenen werden dazu ermutigt, die Verantwortung für die Bewältigung ihrer oft vielschichtigen Probleme in verschiedenen Lebensbereichen selbst zu übernehmen. Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht hierbei im Vordergrund, um gemeinsam vereinbarte Ziele zu erreichen.
Ambulante Erziehungshilfen richten sich an Familien sowie an Kinder und Jugendliche, bei denen eine Vielzahl von Problemen auftreten kann, wie zum Beispiel Erziehungsprobleme, Konflikte innerhalb der Familie, Suchtproblematiken, finanzielle Schwierigkeiten, schulische oder psychische Belastungen.
Der Ablauf ambulanter Erziehungshilfen umfasst die ersten Kontakte, die Klärung der Problemlage, die gemeinsame Zielsetzung mit den Betroffenen, die Planung und Durchführung von Maßnahmen sowie die regelmäßige Evaluation des Fortschritts. Die Hilfe orientiert sich am individuellen Bedarf der Betroffenen, der im Hilfeplan differenziert beschrieben ist und mit allen Beteiligten verbindlich vereinbart wird.
Ambulante Erziehungshilfen nutzen verschiedene Methoden und Ansätze wie (Eltern-) Trainings, (Familien-) Beratung, Begleitung bei der Alltagsbewältigung, Vermittlung von Unterstützungsangeboten und die Stärkung sozialer Beziehungen. Die Arbeit mit den Betroffenen findet größtenteils im häuslichen Umfeld statt. Falls Gespräche mit mehreren Beteiligten erforderlich sind oder eine gewisse Distanz zum Alltagsleben benötigt wird, stehen unsere eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die rechtlichen Grundlagen ambulanter Erziehungshilfen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verankert, insbesondere in den §§ 27 (Hilfe zur Erziehung), 30 (Erziehungsbeistand), 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) und 41 (Hilfe für junge Volljährige), die die Leistungen zur Kinder- und Jugendhilfe regeln.
Die Fachkräfte in ambulanten Erziehungshilfen sind in der Regel Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Erziehungswissenschaftler*innen oder Familientherapeut*innen mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung.
Ambulante Erziehungshilfen werden von öffentlichen Trägern wie Jugendämtern oder Sozialämtern finanziert. Für die Familien entstehen keine Kosten, da die Leistung über die Jugendhilfe finanziert wird. Interessierte nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt oder dem allgemeinen Sozialdienst auf, um gemeinsam die am besten geeignete Hilfeform zu ermitteln.
Sie erreichen unseren Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung unter:
Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.
„Ambulante Erziehungshilfen“
Am Wallgraben 7
04509 Delitzsch
Kontaktdaten:
Teamleiter: Johannes Döhler
Mobil: 0157. 74 49 97 20
Fax: 034202. 30 91 929
E-Mail: johannes.doehler(at)volkssolidaritaet.de
Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.
Am Wallgraben 7
04509 Delitzsch
Telefon: 034202. 30 91 90
Telefax: 034202. 30 91 929
E-Mail: delitzsch(at)volkssolidaritaet.de
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