Gastmitgliedschaft

bei der Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.

Ziele:

Ziel einer Gastmitgliedschaft ist es, interessierten Einzelpersonen, Firmen,…die Möglichkeit zu geben, den Verein und das Vereinsleben kennen zu lernen und durch eine finanzielle Zuwendung in selbst bestimmter Höhe, die deutlich über dem jährlichen Mindestbeitrag eines natürlichen Mitgliedes liegt, für einen selbst bestimmten Zeitraum und einen selbst bestimmten Zweck wirkungsvoll zu unterstützen.

Grundsätze:

  1. Wer die Satzung der Volkssolidarität KV Nordsachsen e.V. anerkennt, kann den Status einer Gastmitgliedschaft erhalten, ohne Mitglied zu werden. Grundlage für die Gastmitgliedschaft ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Vorstand.
  2. Mit dem Abschluss der Vereinbarung zur Gastmitgliedschaft erwirbt das Gastmitglied folgende Rechte:
    – Regelmäßige Information zum Stand der unterstützten Projekte
    – Teilnahme an projektbezogenen Veranstaltungen
    – Teilnahme an Jahresgesprächen.
  3. Die Gastmitgliedschaft begründet kein aktives und passives Wahlrecht. Bei Abstimmungen haben Gastmitglieder kein Teilnahmerecht.

Verfahren:

Zur Aufnahme von Gastmitgliedern stellt der Kreisvorstand ein eigenes Aufnahmeformular zur Verfügung. Ebenso wird ein solches Formular auf der Homepage des Kreisverbandes eingestellt.

Das Gastmitglied erhält ein Begrüßungsschreiben des Kreisvorstandes.

In der Mitgliederverwaltung wird die Kennung „Gastmitgliedschaft“ eingeführt.

Im Übrigen gelten die Festlegungen aus den Handlungsrichtlinien zum Umgang mit Spendern und Sponsoren (Nachhaltigkeit und Intensivierung der Fördermitgliedschaft) entsprechend.

Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.

Am Wallgraben 7
04509 Delitzsch

Telefon: 034202. 30 91 90
Telefax: 034202. 30 91 929
E-Mail: delitzsch(at)volkssolidaritaet.de

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