Kinder- und Jugendheim 'Gutshaus Biesen'

der Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.

Wir heißen Sie herzlich willkommen auf der Seite des Kinder- und Jugendheims „Gutshaus Biesen“!

Unser Kinder- und Jugendheim „Gutshaus Biesen“ liegt in der Gemeinde Rackwitz, im Ortsteil Biesen, ca. 8 km nördlich vom Stadtrand Leipzig und 8 km von Delitzsch entfernt.

Das „Gutshaus Biesen“ stellt sich vor:

In unserer Einrichtung leben bis zu 24 Kinder und Jugendliche in drei Wohngruppen zusammen.
Zusätzlich betreuen wir im Nebengebäude der Einrichtung bis zu 5 Mütter in unserem separaten Bereich „Mutter-Vater-Kind-Wohnen“ nach § 19 SGB VIII.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu diesen beiden Wohngruppen.

Wohngruppen (Haupthaus):

Die 3 Familienwohngruppen des Kinder- und Jugendheimes „Gutshaus Biesen“ stellen eine stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Hilfen zu Erziehung dar. Eine an den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Ressourcen orientierte Arbeitsweise in Verbindung mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten (Zusatzleistungen/ Betreuungsintensitäten) bietet den Kindern und Jugendlichen eine optimale Voraussetzung, Entwicklungsdefizite auszugleichen und sich entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu entwickeln.

Die Familien- und Elternarbeit hat einen besonders hohen Stellenwert in unserer Arbeit. Durch die intensive Elternarbeit bis hin zur therapeutischen Familienarbeit soll gleichsam eine Stärkung des familiären Bezugsystems der Kinder und Jugendlichen erreicht werden, um eine Rückkehr in die Familie zu ermöglichen oder die Erziehung in einer anderen Familie oder familienähnlichen Lebensform vorzubereiten.

Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18/21 Jahren, sowie deren Familien, die sich in Problemsituationen befinden und bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung und Entwicklung trotz unterstützender und ergänzender ambulanter Hilfen nicht ausreichend erscheint und eine stationäre Erziehungshilfe nach § 34 SGB VIII notwendig ist.

In jeder der drei Wohngruppen der Einrichtung arbeitet ein festes Team von pädagogischen Fachkräften die regelmäßig von Praktikant*innen unterstützt werden.

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen geht vom Hilfebedarf der Betroffenen und der entsprechenden Empfehlung des Jugendamtes aus. Die Freiwilligkeit sowie die Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der jungen Menschen in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten bilden eine wichtige Voraussetzung für den Beginn der Hilfe.

In einem Erstgespräch mit allen an der Hilfe Beteiligten werden alle notwendigen Themen besprochen. Der Hilfeplan ist Grundvoraussetzung für den Beginn der Hilfe.

Mutter-Vater-Kind-Wohnen (Nebengebäude):

Im Nebengebäude des Kinder- und Jugendheimes „Gutshaus Biesen“ befinden sich das Mutter-Vater-Kind-Wohnen. Es setzt sich aus 3 Wohnungen auf 2 Etagen zusammen.

Das Obergeschoss wird als Wohngemeinschaft genutzt und bietet Platz für 3 Mütter mit ihren Kindern. Neben einer gemeinsamen Wohnküche und einem Gemeinschaftsbad wird jeder Kleinfamilie ein separates Schlafzimmer zur Verfügung gestellt. Auf dieser Etage befindet sich auch das Betreuerbüro. Im Erdgeschoss befinden sich 2 separate Wohnungen, die mehr Selbständigkeit ermöglichen, im Hinblick auf einen nahenden Auszug in eine eigene Wohnung.

Die Hilfe nach §19 wendet sich an alleinerziehende Minderjährige, Volljährige und werdende Mütter oder Väter mit Kindern bis 6 Jahren, die sich in verschiedenen Problemlagen befinden und derzeit nicht selbständig in der Lage sind mit ihrem Kind zu leben. Der Elternteil soll dazu befähigt werden, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben mit seinem Kind/ seinen Kindern in der Gesellschaft zu führen und seine Kinder altersgerecht zu erziehen und zu versorgen.

Vordergründig werden die Plätze nach §19 SGB VIII belegt. Sollten Plätze zur Verfügung stehen und es gibt zu dieser Zeit keine Anfragen nach §19 SGB VIII, dann können diese auch durch Jugendliche bzw. junge Heranwachsende im Zuge der Verselbständigung besetzt werden.

Unser Ziel ist es, die Elternteile zu befähigen, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben mit ihrem Kind/ ihren Kindern in der Gesellschaft zu führen und sie altersgerecht zu erziehen und zu versorgen.

Dabei sind folgende Rahmenziele für die Elternteile Schwerpunkte unserer sozialpädagogischen Arbeit:

  • Soziale und emotionale Stabilisierung
  • Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvollen Arbeitsbeziehung zwischen Elternteil und Betreuer als Grundlage
  • Aufbau von Vertrauen zu sich selbst und zu anderen (positives Selbst- und Weltbild)
  • Entwicklung einer stabilen, selbstbewussten, verantwortungsvollen Persönlichkeit (Erlangen oder Wiederherstellen von Sicherheit, Kontrolle, Selbstwert und -wirksamkeit, Zugehörigkeit und Zuversicht)
  • Ermöglichen positiver neuer Erfahrungen
  • Einfinden in die Mutter-/Vaterrolle
  • Aufbau einer sicheren und stabilen Eltern-Kind-Bindung
  • Unterstützung und Aufbau einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung mit klaren Rollenverteilungen
  • Erkennen kindlicher Bedürfnisse und deren Erfüllung
  • Erlernen adäquater Versorgungs- und Erziehungskompetenzen vor dem Hintergrund einer altersgerechten Entwicklung und Förderung
  • Sicherstellen der Gesundheitsfürsorge des Kindes
  • Anstreben eines Schulabschlusses, einer Berufsausbildung bzw. die Integration auf dem Arbeitsmarkt, unter der Voraussetzung, dass die Mutter-Kind-Bindung nicht gefährdet ist
  • Aufbau von unterstützenden stabilen Beziehungen und Nutzung von Ressourcen im sozialen Umfeld
  • Entwicklung einer Lebensperspektive mit einer selbständigen Lebensführung

Das Team der Mutter-Vater-Kind-Wohngruppe besteht aus fünf pädagogischen Fachkräften welche regelmäßig von Praktikanten*innen unterstützt werden.

Die Aufnahme der Mütter/Väter und Jugendlichen geht vom Hilfebedarf der Betroffenen und der entsprechenden Empfehlung des Jugendamtes aus. Die Freiwilligkeit sowie die Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der jungen Menschen in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten bilden eine wichtige Voraussetzung für den Beginn der Hilfe.

In einem Erstgespräch mit allen an der Hilfe Beteiligten werden alle notwendigen Themen besprochen. Der Hilfeplan ist Grundvoraussetzung für den Beginn der Hilfe.

Kontaktdaten

Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.
„Gutshaus Biesen“
Eilenburger Chaussee 8
04519 Rackwitz OT Biesen

Einrichtungsleiterin: Silke Steinke
Tel.: 034202. 92 32 0
Fax: 034202. 30 91 929
E-Mail: gutshaus-biesen(at)volkssolidaritaet.de

Lage

Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e.V.

Am Wallgraben 7
04509 Delitzsch

Telefon: 034202. 30 91 90
Telefax: 034202. 30 91 929
E-Mail: delitzsch(at)volkssolidaritaet.de

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